Nahaufnahme einer Frau in schwarzer Kleidung, die Gebärdensprache verwendet. Der Fokus der Kamera liegt auf ihren Händen.

Beschlusstext des Antrags (VIII-HP-20296):

Die Mittel für barrierefreie Gremienarbeit werden zentral im Büro für Ratsangelegenheiten veranschlagt. Aus dem Budget werden alle Leistungen finanziert, die für die Sitzungen des Stadtrates und seiner Gremien nötig sind (dazu gehören insbesondere Übersetzungsleistungen für Deutsche Gebärdensprache (DGS)). Veranschlagt werden dafür jeweils 20.000 Euro (PSP-Element 1.100.11.1.1.02.01 Büro OBM) in den Haushaltsjahren 2027 und 2028.

Durch die zentrale Veranschlagung kann das Budget des Behindertenbeirat in den Haushaltsjahren um jeweils 6.000 Euro – der im Jahr 2026 für die Erstattung der Gebärdendolmetschungsleistungen veranschlagte Betrag – im PSP-Element 1.100.11.1.2.04.03.01 Behindertenrat reduziert werden.

Begründung:

Bisher wurde die Gebärdensprachenübersetzung für die Sitzungen des Beirats für Menschen mit Behinderungen aus dem Budget der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen finanziert. Dies ist jedoch nicht der Zweck der Budgets für Beiräte. Demokratische Teilhabe ist eine Pflichtaufgabe und unabhängig von der Haushaltssituation zu ermöglichen. Wäre beispielsweise ein Mitglied des Stadtrates auf solche Unterstützungen angewiesen, würde auch keine Stadtratssitzung abgesagt, weil das Budget für barrierefreie Gremienarbeit aufgebraucht ist.

Angesichts eines spürbar erhöhten Beratungsbedarfs und zunehmend komplexer kommunaler Inklusionsthemen hat der Beirat im Januar 2026 beschlossen, seine Tagungsfrequenz ab dem Jahr 2027 von bisher 6 auf 10 Sitzungen pro Jahr zu erhöhen. Nur so kann eine wirksame und zeitnahe Interessenvertretung gewährleistet werden.

Um den aktiv mitwirkenden gehörlosen Mitgliedern sowie den Gästen und Zuschauern des öffentlich tagenden Beirats eine barrierefreie und gleichberechtigte politische Teilhabe zu garantieren, ist der verlässliche Einsatz von jeweils zwei Gebärdensprachdolmetschern pro Sitzung unverzichtbar.

Die daraus resultierende finanzielle Notwendigkeit begründet sich wie folgt:

• Basierend auf den Erfahrungswerten der Vorjahre belaufen sich die Kosten für die Gebärdensprachdolmetschung auf ca. 1.250 Euro pro Sitzung.

• Bei 10 Sitzungen ergibt sich ein jährlicher Dolmetscherbedarf von 12.500 Euro.

• Dazu kommen potentiell Sondersitzungen, oder Sitzungen von anderen Gremien, als dem Beirat für Menschen mit Behinderungen

Die beantragte Finanzausstattung des BfR sichert die gesetzlich vorgeschriebene Barrierefreiheit und stellt die elementare Arbeitsfähigkeit einer inklusiven Gremienarbeit sicher.

Verwaltungsstandpunkt des Antrags:

ausstehend

Status:

bereit