Fassade des Budde-Hauses in Leipzig

Beschlusstext des Antrags (VIII-HP-20139):

  1. Im Doppelhaushalt 2027/2028 werden zur Sanierung des Budde-Hauses für Planungsmaßnahmen bis einschließlich Leistungsphase 4 die benötigten Planungsmittel in Höhe von insgesamt 600.000 € (2027: 100.000 €, 2028: 500.000 €) reserviert.
  2. Die Planungs- und Sanierungsmaßnahmen werden in den kommenden Doppelhaushalten zwingend fortgeführt.
  3. Zur finanziellen Unterstützung der Maßnahmen wird sich noch intensiver um Landes- und Bundesmittel (POM-Mittel, Denkmalschutz…) bemüht.
  4. Sollte eine Umsetzung der Planungsmaßnahmen in diesem und den kommenden Haushalten auf Grund fehlender Finanzen nicht möglich sein, prüft die Stadt den Verkauf des Budde-Hauses und den Neubau eines soziokulturellen Zentrums in räumlicher Nähe.
  5. Der Verkauf ist dabei nur zulässig, wenn der Neubau aus den erhaltenen Geldern finanziert wird, sämtliche Einnahmen aus dem Verkauf sind für Planung und Neubau des soziokulturellen Zentrums vorzusehen. Die Übergabe des Budde-Hauses erfolgt erst bei Errichtung und Eröffnung des Neubaus.
  6. Im Falle eines Neubaus sind Träger und Nutzende des Budde-Hauses bei den Planungen miteinzubeziehen.
  7. Sollte die Prüfung ein negatives Ergebnis bringen oder der Verkauf die Kosten eines Neubaus nicht decken, wird auf einen Verkauf verzichtet und die Beschlusspunkte 1 bis 3 werden seitens der Stadt Leipzig in den Planungen des Doppelhaushalts 2029/2030 bei Anpassung der Zeitschiene aufgenommen. Die Planungs- und Sanierungsmittel werden dem Kulturdezernat zusätzlich zur Verfügung gestellt.

Begründung:

Seit vielen Jahren ist das Budde-Haus als soziokulturelles Zentrum geschätzter und engagierter Partner der Stadt Leipzig. Doch schon heute kann das Haus auf Grund baulicher Mängel nicht vollständig genutzt werden. Grundlegende Instandhaltungsmaßnahmen können auf Grund eines fehlenden Sanierungskonzeptes nicht umgesetzt werden. So verschleißt das Gebäude zusehends, was zu Lasten der soziokulturellen Arbeit geht. 

Bereits im Doppelhaushalt 2023/2024 waren Mittel für die Planung der Sanierung des städtischen Gebäudes Budde-Haus in Höhe von 515.000 € vorgesehen. Diese konnte im vergangenen Doppelhaushalt leider aus verschiedenen Gründen, die nicht vom Träger des Hauses verursacht wurden, nicht umgesetzt werden. 

Im Doppelhaushalt 2025/2026 wurden wiederholt Mittel beantragt, dies wurde jedoch mit Verweis auf die Haushaltslage und fehlender Stellen abgelehnt.

Das Budde-Haus als historisches Denkmal sowie seine Funktion als soziokulturelles Zentrum im Leipziger Norden sind unabdingbar für die zukünftige Entwicklung des Stadtteils, eine drohende Schließung aufgrund baulicher Mängel hätte fatale Auswirkungen.

Darum soll mit diesem Antrag (Beschlusspunkte 1 bis 3) ein neuer Anlauf zur dringend notwendigen Sanierung des Budde-Hauses unternommen werden. Älteren Planungen zufolge waren Planungs- und Sanierungsmaßnahmen im siebenstelligen Bereich vorgesehen.

Sollte die Stadt aus guten und nachvollziehbaren Gründen nicht in der Lage sein, diese Kosten tragen zu können, soll ergebnisoffen über einen Verkauf des Budde-Hauses nachgedacht werden, dazu die Beschlusspunkte 4 bis 6. Der Verkauf ist dabei nicht als bevorzugte Lösung zu sehen. Allerdings soll hier ehrlich die Frage nach Abwägung aller Optionen beantwortet werden, ob es sowohl für die Stadt als auch für den Träger mittel- und langfristig sinnvoller wäre, die wertvolle soziokulturelle Arbeit an einem anderen Ort in räumlicher Nähe fortzuführen. Dafür wäre der Verkauf des Gebäudes eine Möglichkeit, da mittels Einnahmen aus dem Verkauf haushaltsneutral der Neubau eines soziokulturellen Zentrums realisiert werden könnte, ohne den Forderungen der Landesdirektion entgegenzuwirken, die bedauerlicherweise wiederum Soziokultur nicht als städtische Pflichtaufgabe sieht. 

Die Erlöse aus dem Verkauf sind dabei zunächst ausschließlich für den Neubau eines soziokulturellen Zentrums vorgesehen, nicht für die Sanierung des Haushaltes! 

Bei den Planungen des Neubaus sollen neben Träger und Nutzenden natürlich auch weitere relevante Partner wie beispielsweise der Bürgerverein und der Stadtbezirksbeirat mit einbezogen werden.

Hierbei ist wie zu eigentlich allen Punkten das Einwerben weiterer Fördermittel auf Landes- und Bundesebene erforderlich. Dies könnten beispielsweise PMO-Mittel sein, die in Leipzig schon häufiger bei Erhalt und Sanierung von Gebäuden in kultureller Nutzung hilfreich waren oder auch Mittel zur Denkmalpflege. 

Sollte die Prüfung ergeben, dass ein Verkauf nicht zielführend ist – beispielsweise durch fehlende (erschwingliche) Liegenschaften in räumlicher Nähe oder zu hohe Baukosten bei zu geringem Verkaufserlös – oder der Verkauf auf Grund fehlender Interessenten ganz und gar scheitern, werden die Planungs- und Sanierungsmaßnahmen für den Doppelhaushalt 2029/2030 in die Haushaltsplanungen seitens der Stadt Leipzig aufgenommen. Dies beinhaltet der Beschlusspunkt 7. Es geht dabei nicht um einen Vorgriff auf den Doppelhaushalt 2029/2030. Es geht um die Sicherung der soziokulturellen Arbeit in Gohlis und um die Wertschätzung der angesehen Akteure des Budde-Hauses.

Verwaltungsstandpunkt des Antrags:

ausstehend

Status:

bereit