Eine Rennbahn auf einem Sportplatz

Anfrage – VIII-F-03357

Antwort VIII-F-03357-AW-01

Im Zuge des Doppelhaushalts 2025/2026 beschloss die Ratsversammlung am 12. März 2025, die Haushaltsanträge VIII-HP-10360 und VIII-HP-10435 ins Verfahren zu verweisen. Sie, Herr Oberbürgermeister sagten: „…dass wir in 2025 Ihnen einen Vorschlag machen. Das gilt dann für beide Anträge.“ Dass eine finanzielle Untersetzung schwierig wäre, war in dieser Form damals noch nicht absehbar. Allerdings dürften Planungen seitens der Verwaltung fortgeführt worden sein.

1. Gibt es mittlerweile eine seitens der Verwaltung favorisierte Lösung? Wenn ja, wie sieht diese aus?

Aus sportfachlicher Sicht bleibt die Sanierung und bedarfsgerechte Weiterentwicklung des bestehenden Sporthallenstandortes Teichstraße die vorrangig zu betrachtende Lösung. Eine Umsetzung ist derzeit jedoch nicht finanziell untersetzt.

2. Speziell im Haushaltsantrag VIII-HP-10435 wurden Vorschläge gemacht, ausreichend Hallenkapazitäten zu errichten, gegebenenfalls auch abseits der Teichstraße. Welche Flächen wurden mit welchem Ergebnis untersucht und welche dieser Flächen wird für die Herstellung dringend benötigter Hallenkapazitäten als geeignet gesehen?

Die Stadtverwaltung verfolgt bei der Sicherung und Erweiterung der Sporthallenkapazitäten im Leipziger Süden einen mehrstufigen Ansatz. Priorität hat zunächst der Erhalt und die Sanierung der bestehenden, denkmalgeschützten Sportinfrastruktur am Standort Teichstraße als Bestandteil des dortigen Gesamtkomplexes. Damit soll vorhandene Sportinfrastruktur langfristig gesichert und der etablierte Sportstandort insgesamt gestärkt werden.

Unabhängig davon besteht im Leipziger Süden ein darüber hinausgehender Bedarf an zusätzlichen Sporthallenkapazitäten. Eine Erweiterung des Standorts Teichstraße wurde bereits geprüft. Dabei hat sich gezeigt, dass dort lediglich die Errichtung einer Einfeldsporthalle möglich wäre. Diese zusätzliche Kapazität würde den bestehenden Bedarf im Leipziger Süden jedoch nicht ausreichend abdecken. Daher bleibt die Entwicklung weiterer Hallenkapazitäten an einem zusätzlichen Standort im Leipziger Süden, vorzugsweise in oder nahe Connewitz, grundsätzlich erforderlich und ist perspektivisch zu untersuchen.

Angesichts der derzeit angespannten Haushaltslage und der bislang fehlenden finanziellen Absicherung selbst für die Sanierung des bestehenden Bestands konnten weitergehende Standortuntersuchungen und Planungen bisher jedoch nicht vorangetrieben werden.

3. Wurde angedacht, im Zusammenhang mit Leipzigs Beteiligung an einer deutschen Konzeption um Olympische und Paralympische Spiele (siehe VII-DS-02174-NF-01) auch dringend benötigte Hallenflächen im Leipziger Süden beispielsweise als Trainingsflächen entstehen zu lassen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
In der Beschlussvorlage VII-DS-02174-NF-01“Leipzigs Beteiligung an einer deutschen Konzeption um Olympische und Paralympische Spiele“ wurde der Kohlrabizirkus als Bestandteil der Bewerbung ins Spiel gebracht. Dort sollen gegebenenfalls Trendsportarten wie Speed-/Leadklettern oder Freestyle BMX stattfinden. Unter der Voraussetzung einer erfolgreichen Bewerbung ergeben sich da weitere Fragen.

Die Bedarfe an Wettkampf- und Trainingsflächen sind in die Erarbeitung der Leipziger Konzeption für Olympische und Paralympische Spiele eingeflossen. Dabei wurde bewusst geprüft, inwieweit bereits vorhandene oder ohnehin geplante Sportinfrastruktur genutzt und perspektivisch weiterentwickelt werden kann. Dies entspricht dem Leipziger Grundsatz, für Olympische und Paralympische Spiele möglichst keine dauerhaft nicht benötigten zusätzlichen Sportstätten zu errichten.

Hinsichtlich des „Kohlrabizirkus“ werden städtebauliche Entwicklungen im weiteren Verfahren berücksichtigt und potenzielle Synergien fortlaufend geprüft.

4. Ist eine Nachnutzung dieser Anlagen für diese Trendsportarten im Kohlrabizirkus vorgesehen? Wenn ja, wird es einen finanziellen Ausgleich seitens der Nachnutzenden geben? Gibt es schon jetzt potentiell Interessierte, die im Kohlrabizirkus ähnliches planen?

Der Kohlrabizirkus soll langfristig als Zentrum für Kultur und Sport entwickelt werden, Die Nordkuppelhalle ist für den langfristigen Fortbetrieb des Eissportzentrums vorgesehen. Die Inhalte für die Südkuppelhalle und weitere Nebenräume sowie Außenflächen werden im weiteren Verfahren in Zusammenarbeit mit potenziellen Partnern konkretisiert.

5. Neue Trainingsstätten für Olympische und Paralympische Spiele im Leipziger Süden hätten den Vorteil gehabt, dass diese sofort für den Schul-, Vereins- und Breitensport zur Verfügung gestanden hätten. Hat dies in der Abwägung auch eine Rolle gespielt?

Die nachhaltige Nutzbarkeit von Sportinfrastruktur für den Schul-, Vereins- und Breitensport ist ein wesentliches Kriterium der Leipziger Konzeption und wurde entsprechend in die Abwägungen einbezogen. Gleichzeitig verfolgt Leipzig für Olympische und Paralympische Spiele bewusst den Ansatz, vorrangig vorhandene beziehungsweise ohnehin geplante Infrastruktur zu nutzen und zusätzliche Investitionen auf langfristig benötigte Sportstätten zu konzentrieren.

6. Wie soll der Eindruck widerlegt werden, dass zum Vorteil des Kohlrabizirkusses der Trendsport ein höheres Stellengewicht genießt als der Schul-, Vereins- und Breitensport?

Eine solche Priorisierung besteht nicht. Schul-, Vereins- und Breitensport bilden weiterhin die Grundlage der Leipziger Sportentwicklung und haben für die Bereitstellung und Weiterentwicklung der kommunalen Sportinfrastruktur eine zentrale Bedeutung. Der Kohlrabizirkus stellt aufgrund seiner Dimensionen und baulichen Besonderheiten einen Sonderstandort dar, der Sportarten ermöglicht, deren räumliche und technische Anforderungen in klassischen Sporthallen nicht oder nur eingeschränkt abgebildet werden können. Die Nutzung dieses besonderen Potenzials steht deshalb nicht in Konkurrenz zur notwendigen Entwicklung klassischer Sporthallenkapazitäten, sondern ergänzt die bestehende Leipziger Sportinfrastruktur.