Menschenmenge vor einem DJ-Pult unter freiem Himmel. Im Hintergrund Bäume.

Anfrage – VIII-F-03356

Antwort zur Anfrage – VIII-F-03356-AW-01

Die Antworten auf die Anfrage VIII-F-03144 „Was geht mit Open Air?“ unseres Stadtrats Thomas Kumbernuß lassen einigen Interpretationsspielraum zu, weshalb hier auf einige Sachen speziell eingegangen werden soll.

1. In der Antwort zu Frage 1 heißt es im zweiten Absatz: „Mit dem Nachtrat findet regelmäßig zu Beginn der Veranstaltungssaison ein Informations- und Austauschformat statt. Darüber hinaus erfolgt während und nach der Saison eine gemeinsame Auswertung der gemachten Erfahrungen.“ Was bedeutet „regelmäßig“ quantitativ ausgedrückt? Wie oft fanden Treffen mit dem Nachtrat vor, während und nach der Saison statt?

Der Austausch mit dem Nachtrat vor und nach der Saison findet jeweils einmal jährlich statt. Der Austausch während der Saison findet anlassbezogen statt.

2. Zu den Antworten der Fragen 4 und 5. Dort heißt es, dass die naturschutzrechtliche Dauergenehmigung am 31.12.2025 auslief wurde und mit Bescheid vom 27.04.2026 verlängert wurde. Wurden Inhalte geändert und wenn ja, welche? Ist der Bescheid öffentlich einsehbar? Wenn ja, wo? Wenn nein, warum nicht?

Ja es wurden Inhalte geändert. Die Änderungen betrafen artenschutzrechtliche, naturschutzrechtliche und immissionsschutzrechtliche Vorgaben. Die Änderungen wurden veröffentlicht. Die Steckbriefe sind auf der bekannten Internetseite abrufbar.

3. Weiterführend dazu: Gibt es durch den Bescheid zur naturschutzrechtlichen Dauergenehmigung vom 27.04.2026 Einschränkungen der Nutzungsmöglichkeiten der ausgewiesenen Flächen je nach Veranstaltungsformat?

Ja es bestehen Einschränkungen, diese sind den veröffentlichten Projektsteckbriefen zu entnehmen.

4. Da weiterführend und in Verbindung der Antwort zur Frage 6, insbesondere Absatz 3: Für welche Flächen traf oder trifft das in welchem Zeitraum konkret zu?

Die Notwendigkeit der Erstellung eines Artenschutzgutachtens auf einzelnen Veranstaltungsflächen und in bestimmten Zeiträumen ist den veröffentlichten Projektsteckbriefen zu entnehmen.

5. Eine große Hoffnung der Veranstaltenden war ja auch eine höhere Sicherheit für die Teilnehmenden im Zusammenhang mit dem Freiluftkonzept. Ist den zuständigen Ämtern bekannt, ob es im Zusammenhang mit der Migration von Veranstaltungen in illegalisierte Räume zu Übergriffen oder Bedrohungsszenarien kam, sowohl in Leipzig als auch im Leipziger Umland? Wenn ja, ist dieses qualitativ und quantitativ darstellbar?

Das Amt für Stadtgrün und Gewässer und das Ordnungsamt führen keine Statistik zu Übergriffen oder Bedrohungsszenarien. Zu dieser Frage wird an die Polizeidirektion Leipzig verwiesen.