Ein Richterhammer aus dunklem Holz.

Beschlusstext des Antrags (VIII-A-03148):

Der Ratsbeschluss RB V-519/10 vom 15.09.2010 zur Berichtspflicht des Rechtsamtes wird wie folgt geändert:

– Die Berichterstattung erfolgt halbjährlich.

– Die Streitwertgrenze für die Berichtspflicht bei Bauvorhaben wird auf 1 Mio. Euro festgesetzt

Begründung:

Die aktuelle quartalsweise Berichtspflicht des Rechtsamtes zu Bauvorhaben führt zu einem erheblichen Arbeitsaufwand. Aufgrund der allgemeinen Preissteigerungen und der Inflation im Baubereich überschreiten immer mehr Rechtsstreitigkeiten beim Bauvorhaben die bisherige Streitwertgrenze. Die Folge ist eine immer steigende Anzahl von Berichten, die in den Ausschüssen behandelt werden müssen.

Weder Rechnungsprüfungsausschuss noch der Verwaltungsausschuss verfügen über entsprechendes Bausachverständnis, um alle Fälle detailliert und fachlich bewerten zu können.

Eine Reduzierung der Berichtspflicht auf eine halbjährliche Berichterstattung sowie die Anhebung der Streitwertgrenze für Bauvorhaben auf 1 Million Euro entlasten die Verwaltung und die Ausschüsse von unnötigem Aufwand, ohne dass die Kontrollfunktion des Stadtrates wesentlich eingeschränkt wird.

Verwaltungsstandpunkt des Antrags:

ausstehend

Status:

eingereicht