Der vorgeblich „beste Freund des Menschen“ macht seinen Menschenfreunden nicht nur Freude – er macht auch Arbeit. Nicht nur den Halterinnen und Haltern, sondern auch die Kommune, in der die Hunde leben. Darum kam im Jahre 1764 der Dresdner Scharfrichter Polster auf die Idee, alle Hunde zentral zu registrieren und eine Hundesteuer zu erheben. Diese Idee machte Schule, sodass heute so gut wie alle deutschen Städte eine Hundesteuer haben, natürlich auch: Leipzig.
Um der Debatte vorzugreifen, präsentiert ihnen Stadtrat Helbig (Piraten) den aktuellen Entwurf der Hundesteuer in der Hundestadt Adventure Bay.
Präambel
„Kein Einsatz zu groß, keine Pfote zu klein – auch bei der Hundesteuer!“
§ 1 Steuergegenstand
(1) Die Stadt Adventure Bay erhebt eine Steuer für das Halten von Hunden im Stadtgebiet.
(2) Als Hund gilt jedes Tier, das bellt, wedelt oder Chase dazu veranlasst, nach Ausweispapieren zu fragen.
(3) Nicht als Hunde gelten: Roboterhunde, Plüschhunde und Marshall, sofern er mal wieder über seine eigenen Pfoten stolpert und nicht eindeutig als Hund erkennbar ist.
§ 2 Steuerpflicht
(1) Steuerpflichtig ist, wer einen Hund im Stadtgebiet hält oder wer Ryder anruft und sagt: „Ich habe da ein kleines pelziges Problem…“
(2) Bei gemeinsamer Haltung mehrerer Personen gilt die Person als steuerpflichtig, die am häufigsten das Futter kauft oder die Leine verwickelt.
§ 3 Beginn und Ende der Steuerpflicht
(1) Die Steuerpflicht beginnt mit dem Tag, an dem der Hund dauerhaft im Haushalt aufgenommen wird oder erstmalig Bürgermeisterin Goodway in Panik versetzt.
(2) Sie endet, wenn der Hund das Stadtgebiet dauerhaft verlässt oder sich entschließt, Vollzeit bei den Paw Patrol zu arbeiten (davon ausgenommen Rubble, der bleibt immer steuerfrei – siehe § 7).
§ 4 Anzeigepflichten
(1) Jeder Hund ist innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme der Stadtverwaltung zu melden.
(2) Die Anzeige kann persönlich, schriftlich oder per Pfotenabdruck erfolgen.
(3) Nicht akzeptiert werden:
- Knochen als Zahlungsmittel
- Entschuldigungen wie „Er ist einfach mitgelaufen“
- Zettel, die vom Hund halb aufgefressen sind.
§ 5 Höhe der Hundesteuer
(1) Die Hundesteuer beträgt jährlich:
- für den ersten Hund: 60 PawCoins
- für den zweiten Hund: 90 PawCoins
- für jeden weiteren Hund: 120 PawCoins
(2) Hunde, die regelmäßig beim Retten der Stadt helfen, bekommen 50 % Rabatt. Hunde, die die Stadt retten müssen, weil ihr Halter Unsinn angestellt hat, zahlen einen 20%-Aufschlag.
§ 6 Steuermarken
(1) Jeder steuerpflichtige Hund erhält eine Steuermarke, die am Halsband zu tragen ist.
(2) Steuermarken verlieren ihre Gültigkeit, wenn sie
- in einer Rettungsmission verloren gehen,
- in einem Schlammloch versinken oder
- von Zuma für einen glänzenden Kieselstein gehalten werden.
§ 7 Steuerbefreiungen
Von der Hundesteuer sind befreit:
- Mitglieder der Paw Patrol, einschließlich Chase, Skye, Rocky, Rubble, Zuma, Everest und Tracker.
- Hunde, die nachweislich mehr Chaos verhindern als verursachen (Attest durch Ryder).
- Hunde, die Bürgermeisterin Goodways Huhn „Chickaletta“ vor sich selbst schützen.
§ 8 Steuerermäßigungen
(1) Eine Ermäßigung um 75 % wird gewährt für Hunde, die
- Senioren begleiten,
- Kindern helfen, ihre Hausaufgaben nicht zu vergessen, oder
- jedes Jahr erfolgreich „Sitz“ und „Platz“ bestehen, ohne dabei die Couch zu zerstören.
§ 9 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer
- einen Hund nicht anmeldet,
- falsche Angaben macht,
- behauptet, der Hund gehöre zur Paw Patrol, obwohl er offensichtlich eher zur „Napping Patrol“ zählt.
(2) Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 500 PawCoins oder eines tadelnden Blicks von Chase geahndet werden – je nachdem, was nachhaltiger wirkt.
§ 10 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag in Kraft, an dem Ryder sagt:
„Paw Patrol – eure Hundesteuer ist auf dem Weg!“
