Seit Anfang Dezember ist gewiss: Die Stadt Leipzig beteiligt sich an der Ausrichtung der „Women’s EURO 2029“. Im Beschluss VIII-DS-00594 war zu den finanziellen Auswirkungen dazu Folgendes zu vernehmen:
„Für die Umsetzung der Women´s EURO 2029 ist analog zur UEFA EURO 2024 die Einrichtung einer Projektstruktur erforderlich und wird gegenüber dem DFB mit Abgabe der Bewerbung zugesichert. Auf Grund der vorliegenden Rahmeninformationen (Dauer des Turniers, Anforderung zur Einrichtung einer Fan Zone, Rahmenprogramm, Anforderungen an Sicherheit etc.) muss für den Haushalt 27/28 bzw. 29/30 von finanziellen Aufwendungen mindestens in ähnlicher Höhe wie zur UEFA EURO 2024 ausgegangen werden.“
Dazu hat der MDR im Artikel „Die UEFA kassiert – Deutschland bezahlt“ vom Juni 2024 festgestellt:
„Die Stadt Leipzig kalkuliert für die EM mit Kosten von circa 15 Millionen Euro… Dazu kommt die Veranstaltung von Fan-Festen, die mit rund sieben Millionen Euro zu Buche schlägt. Ein weiterer hoher Posten sind Polizei und Sicherheitsausgaben.“
Im Angesicht der bedauerlichen Haushaltslage fragen wir an:
1. Mit welchen Gesamtkosten rechnet die Stadt Leipzig im Zuge der Ausrichtung der „Women’s EURO 2029“? Bitte aufschlüsseln nach Unterposten.
Eine konkrete finanzielle Untersetzung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich.
2. Welchen finanziellen Anteil wird die „Einrichtung einer Projektstruktur“ daran haben? Wann wird diese „Projektstruktur“ ihre Arbeit aufnehmen und welche Haushaltsjahre betrifft dies?
Die Projektstruktur wird Ihre Arbeit ab dem 01.01.2027 aufnehmen und bis einschließlich Dezember 2029 an diesem Projekt arbeiten. Demzufolge sind die Doppel-Haushaltsjahre 2027/2028 und 2029/2030 betroffen.
3. Ist damit zu rechnen, dass für die Ausrichtung von „Fanfesten“ – im Angesicht allgemein steigender Kosten – die Kosten im Vergleich zur EURO 2024 ansteigen werden, und wenn ja, um ein Wievielfaches?
Mit einem Anstieg der Kosten muss gerechnet werden. Eine konkrete Untersetzung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich und richtet sich nach den konkreten Anforderungen der UEFA zur Ausgestaltung des Fanfestes.
4. Welche Kürzungen ist der Oberbürgermeister bereit vorzuschlagen, um im Haushalt diese freiwilligen Leistungen i.H.v. mindestens 22 Millionen Euro („Sicherheitsausgaben“ noch gar nicht eingerechnet!) bereit zu stellen?
Beim genannten Betrag handelt es sich ausdrücklich nicht um die tatsächlichen Durchführungskosten der UEFA EURO 2024. Der tatsächliche Gesamtaufwand war deutlich niedriger (Sicherheitsaufwendungen eingeschlossen).
5. Welche konkreten Einnahmen (z. B. Bundeszuschüsse, Landesmittel, Sponsoring, Einnahmen aus Fanzone) sind zur Gegenfinanzierung der Leipziger Kosten fest eingeplant oder bereits zugesagt?
Die Vergabe durch die UEFA erfolgte am 03.12.2025 – eine konkrete Untersetzung dieser Position ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
6. Welche finanziellen Mehreinnahmen (z. B. zusätzliche Gewerbesteuer, Tourismusabgaben) verbleiben nach Abzug aller städtischen Aufwendungen tatsächlich im Haushalt der Stadt Leipzig? Bitte legen Sie die Methodik und Faktoren der Berechnung dieser Einnahmen dar.
In diesem Zusammenhang wird auf die Informationsvorlage VIII-Ifo-00660 zur Auswertung der UEFA EURO 2024 zu medialen und ökonomischen Effekten auf die Stadt Leipzig verwiesen, welche sich aktuell noch im Verwaltungsverfahren befindet.
7. Wird die Ausrichtung auf Kosten der Grundrechte gehen? Wird also um die Veranstaltungsorte bspw. wieder eine sog. „Bannmeile“ eingerichtet, in der die Ausübung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit eingeschränkt ist? Sind außerdem in den Veranstaltungsorten Einschränkungen des Grundrechts auf Meinungsfreiheit bei Spielerinnen und Publikum zu erwarten? Welche Meinung vertritt die Stadt Leipzig zu diesen erheblichen Einschränkungen?
Die genannten Einschränkungen hat es auch zur UEFA EURO 2024 nicht gegeben. Es ist davon auszugehen, dass dies auch bei der UEFA Women´s EURO 2029 nicht der Fall sein wird.

