Ein Oberbürgermeister ist verpflichtet, die Beschlüsse des Stadtrates umzusetzen, auch wenn er im Einzelfall anderer Auffassung ist. Tut er das nicht, dann ignoriert er den Stadtrat.
Ich kann nachvollziehen, dass Oberbürgermeister Jung von den Beschlüssen des Stadtrates zur Vorlage einer Transparenzsatzung nicht sonderlich begeistert war, führen diese doch zu Mehrarbeit in der Stadtverwaltung. Der Oberbürgermeister hat aber zu akzeptieren, wenn der Stadtrat mehrheitlich zu einem anderen Ergebnis kommt.
Ein Oberbürgermeister, der die zur Umsetzung des Stadtratsbeschlusses erforderlich Ressourcen an Personal- und Sachkosten nicht in den Entwurf des Haushaltes einstellt, handelt pflichtwidrig.
Wenn er dann darüber hinaus den Stadtrat bittet, den Beschluss zur Transparenzsatzung auszusetzten und dies unter anderem mit den fehlenden Personal- und Sachkosten im Haushalt begründet, ignoriert er den Stadtrat.
Oberbürgermeister Jung kann nicht einfach Stadtratsbeschlüsse dadurch umgehen, indem er die zur Umsetzung der Beschlüsse erforderlichen Mittel nicht in den Haushalt einstellt. Ein solches Verhalten untergräbt das Vertrauensverhältnis zwischen Oberbürgermeister und Stadtrat.
Sven Morlok, Fraktionsvorsitzender
Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 21. Juni 2025

