Das ehemalige „Kino der Jugend“ befindet sich weiterhin am Beginn eines langwierigen Sanierungsprozesses an dessen Ende die vollständige Nutzung durch den Soziokulturverein IG FORTUNA stehen soll.
Hervorgehend aus den Antworten der, nahezu im Jahresrhythmus gestellten Anfragen zum Stand der Entwicklung (siehe beispielsweise VII-F-07399 und VII-F-08622 von Stadtrat Kumbernuß), interessieren wir uns für die folgenden Sachverhalte:
1. Seit Jahren Hemmschuh der Entwicklung ist augenscheinlich die Errichtung eines Ausweichlagerstandorts für die städtischen Leuchtmittel, oder wie die Verwaltung zu formulieren geneigt ist, die „Freilenkung des Lagers im Nebengebäude“.
Welchen Stand hat die Planung/Durchführung dieser „Freilenkung“ des Leuchtstofflagers?
2. Ist die letzte Aussage der Verwaltung (September 2024) „Nach derzeitigem Stand wird davon ausgegangen, dass der Gebäudeteil ab 2026 für den Verein nutzbar wäre“ immer noch gültig?
Wenn ja, lässt sich der Zeitpunkt präzisieren? Wenn nein, wann dann?
Frage 1. und 2. werden zusammen beantwortet.
Die Maßnahme zur Freilenkung des derzeit als Lager genutzten Nebengebäudes durch den Bau einer Leichtbauhalle für die Abteilung Verkehrsmanagement und Beleuchtung ist priorisiert und im Haushaltskonsolidierungskonzept verankert. Nach Freigabe des Haushalts und unter Beachtung der Vorgaben des „Investitionsmoratoriums“ der Stadt Leipzig soll die Umsetzung umgehend erfolgen. Eine Freilenkung des Nebengebäudes ist innerhalb von acht bis zwölf Monaten realisierbar. Dieser Zeitraum definiert zugleich den voraussichtlichen Übergabetermin der Leichtbauhalle an den Verein.
Die Stadt Leipzig misst den kulturellen Trägern große Bedeutung bei. Das Vorhaben des FORTUNA – Kino der Jugend e.V., das ehemalige Kino an der Eisenbahnstraße zu einem sozio-kulturellen Zentrum zu entwickeln, wird daher weiterhin unterstützt.
3. Derzeit sind zwei Bauabschnitte in Planung. Die Dachsanierung für ca. 1,88 Millionen Euro und denkmalspflegerische Maßnahmen für ca. 486.000 Euro mit Fördermitteln von Bund und Land. Besteht die Gefahr des Verfalls von (zugesagten) Fördermitteln durch die Verschiebungen der Haushaltsgenehmigung?
Die Sanierungsmaßnahmen werden über das Liegenschaftsamt realisiert und mit BKM-Mitteln (Denkmalschutz) und SZP-Mitteln (Städtebauförderung) kofinanziert. Die SZP-Fördermittel sind von der Sächsischen Aufbaubank (SAB) zugewiesen. Das Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung (AWS) kann über Umschichtungen bereits bewilligter Fördermittel diese Fördermittel voraussichtlich weiter sichern.
Die Fördermittel für den Denkmalschutz stehen bis einschließlich 31.12.2025 zur Verfügung (Ende des Bewilligungszeitraums). Die Verlängerung des Bewilligungszeitraums wurde vom AWS im Mai 2025 beantragt. Die Entscheidung über die Verlängerung des Bewilligungszeitraums ist frühestens im Verlaufe des I. Quartals 2026 zu erwarten. Insofern besteht die Gefahr des Wegfalls bereits bewilligter Fördermittel im Denkmalschutz.
3.2 Steht die Verwaltung weiter hinter den Planungen, wenn Fördermittel schon bereitstehen, auch wenn die Aufgaben freiwillig sind?
Die vorgesehenen Maßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung sind Bestandteil eines von Bund, Land und Kommune abgestimmten Förderprogramms zur Behebung städtebaulicher Missstände im festgelegten Fördergebiet. Mit der Antragstellung und Bewilligung der Städtebaufördermittel hat sich die Kommune rechtlich verpflichtet, die kofinanzierten Maßnahmen in dem vorgegebenen Zeitraum umzusetzen.
Angesichts des Investitionsmoratoriums für einen großen Teil der Investitionsmaßnahmen der Stadt Leipzig ist nun zu prüfen, wann und wie die Maßnahmen zum Kino der Jugend fortgeführt werden können.
3.3 Können ggf. Eigenmittel ins nächste Jahr verschoben werden, die dieses Jahr aufgrund der Haushaltsverschiebungen nicht bereitgestellt werden konnten?
Die Eigenmittel aus 2025 können nicht in das Jahr 2026 verschoben werden. Darüber hinaus kann dies auch für die Folgejahre nicht klärend beantwortet werden, weil die Methodik der Haushaltsplanung und das Investitionsbudget der Ämter und Dezernate noch nicht festgelegt sind.
4. Wie ist allgemein der gegenwärtige Stand der Planungen der Sanierungsmaßnahmen und wie die Absprachen mit der LESG als Sanierungsträger?
Die LESG hat die Verwaltung bei der Erarbeitung des Baubeschlusses und der Genehmigungsplanung unterstützt. Die Planungsleistungen für die Bauantragsstellung (LP 3/4) wurden erreicht. Weitere Leistungsphasen stehen noch aus.
Es ist beabsichtigt, die LESG nach Fassung des Baubeschlusses, welcher sich derzeit in der verwaltungsinternen Abstimmung befindet, mit der Projektsteuerung der baulichen Umsetzung der denkmalpflegerischen Maßnahmen an der Fassade sowie der Dachsanierung zu beauftragen.

