„Mit den Beschlüssen Nr. VII-A-07207-NF-02 (Modellprojekt Gesundheitsprävention durch Substanzanalyse [Drug Checking] entwickeln) und Nr. VII-HP-08883 (Finanzierung Konzeptentwicklung Kommunales Modellprojekt Drug Checking) hat der Stadtrat das Gesundheitsamt beauftragt, Vorbereitungen für ein kommunales Modellprojekt Drug Checking zu treffen. Ein entsprechendes Konzept wurde in einer interdisziplinären Arbeitsgruppe von Dezember 2023 bis April 2024 erarbeitet und vorgelegt. Eine wesentliche Voraussetzung für die Umsetzung ist die Schaffung einer Rechtsverordnung gemäß § 10b BtMG (Betäubungsmittelgesetz) durch den Freistaat Sachsen. Bisher liegt diese weder vor, noch wurde eine entsprechende Terminschiene bekanntgegeben. Insofern ist der Zeitpunkt der Umsetzung aktuell nicht planbar. Seitens der Stadtverwaltung besteht jedoch die Absicht ein kommunales Modellprojekt Drug Checking in Leipzig zu realisieren, sobald die entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen wurde.“ (aus dem Verwaltungsstandpunkt zum Bürgervorschlag VII-HP-BH-00189)
Wir fragen daher:
1. Welche Informationen hat der Oberbürgermeister, inwieweit die Erarbeitung der notwendigen Rechtsverordnung auf Landesebene vorangeschritten ist?
Nach Kenntnis des Oberbürgermeisters gibt es im zuständigen Staatsministerium aktuell keine konkreten Pläne zu einer solchen Verordnung.
2. Können wir davon ausgehen, dass sich der Oberbürgermeister die Stadtratsbeschlüsse zu eigen macht und sich bei ihm übergeordneten Behörden für deren Umsetzung stark macht?
Ja. Der Oberbürgermeister setzt sich bei der Landesregierung für den Erlass einer Rechtsverordnung ein, die für die Umsetzung des Stadtratsbeschlusses erforderlich ist.
3. Welche Schritte unternahm der Oberbürgermeister mit seiner gewichtigen Stimme (unter anderem auch als Präsident des Deutschen Städtetags) bei welchen zuständigen Landesbehörden zur Erarbeitung einer notwendigen Rechtsverordnung zur Umsetzung oben genannter Ratsbeschlüsse?
Zuständig ist auf Landesebene das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS). Drogenpolitische Maßnahmen, zu denen auch die fragliche Rechtsverordnung gehören kann, werden dabei zwischen SMS und Kommunen in der AG Drogen und Sucht besprochen, in der die Stadt Leipzig durch die Suchtbeauftragte vertreten ist. Nach Vorlage der Rechtsverordnung durch das SMS wird sich die Stadt Leipzig über den Sächsischen Städte- und Gemeindetag an deren Ausgestaltung beteiligen.
4. Wie wird sich der Oberbürgermeister auch in Zukunft für die Erarbeitung der notwendigen Rechtsverordnung im Freistaat einsetzen, gerade auch vor dem Hintergrund, dass dem Oberbürgermeister die Umsetzung der Beschlüsse des Stadtrates ein hehres Anliegen sein sollte, das ihn tags unentwegt schaffen und sogar nachts noch wachen lässt?
Der Oberbürgermeister setzt sich weiterhin im Rahmen der zuvor beschriebenen Möglichkeiten für die Schaffung und Ausgestaltung der vom Stadtrat verlangten Rechtsgrundlage ein.

