Die Verfügbarkeit von Grundstücken ist wichtig für die strategische Entwicklung der Stadt Leipzig. Dies gilt sowohl für den Wohnungsbau als auch für Neuansiedlungen von Unternehmen oder Gewerbeflächen für die Leipziger Wirtschaft.
Daher ist es unerlässlich, dass der Stadtrat von allen Initiativen potentieller Verkäufer erfährt, auch wenn diese noch weit von einem möglichen Vertragsabschuss entfernt sind.
Bisher erfahren Stadträte von solchen Initiativen nur, wenn die Verwaltung den Ankauf möchte und die Betragsgrenze für die Entscheidung des Oberbürgermeisters überschritten ist. Dies ist unzureichend. Ob eine Ankaufmöglichkeit weiter verfolgt werden soll, kann nicht nur eine Entscheidung der Verwaltung sein.
Hier ist zwingend der Stadtrat einzubinden. Wir haben daher einen Antrag eingebracht, wonach der zuständige Ausschuss auch dann informiert wird, wenn die Verwaltung den Ankauf nicht weiter verfolgen will und zwar noch bevor ein negatives Signal gegenüber einem potentiellen Verkäufer abgegeben wird. So haben die gewählten Vertreter das letzte Wort bei möglichen Grundstücksankäufen. Angesichts der Bedeutung für die Stadt sollten sie das auch haben.
Sven Morlok, Fraktionsvorsitzender
Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 10. Mai 2025

