Anfrage: VIII-F-01037

Antwort: VIII-F-01037-AW-01

Am 19.06.2024 kündigte der Oberbürgermeister auf Anfrage von Die Linke (VII-F-10484) die Vorlage des Skatepark-Entwicklungskonzepts für März 2025 an (VII-F-10484-AW-01). Der März ist vorbei, der April ist gekommen, die versprochene Vorlage jedoch nicht,

Daher fragen wir an:

1. Wann wird die angekündigte Vorlage vorgelegt? Welche Inhalte, Zielstellungen und Vorhaben wird die Vorlage umfassen und welche finanziellen Mittel sind für dessen Realisierung eingeplant?

Die Vorlage zum Skateentwicklungskonzept soll im IV. Quartal 2025 vorgelegt werden. Als strategisches Planungsinstrument wird es die Entwicklung und Förderung von Skateanlagen in der Stadt unterstützen. Es analysiert bestehende Anlagen und den stadtweiten Bedarf für Neubauten oder Verbesserungen von Bestandsanlagen. Zudem zeigt es geeignete Standorte neuer Anlagen auf und priorisiert weitere Maßnahmen. Der durchlaufene Beteiligungsprozess wird dargelegt und Handlungsempfehlungen für die weitere Planung beschrieben.

Das Konzept untersucht hingegen nicht die Eignung der vorgeschlagenen Standorte im Detail und sichert keine Haushaltsmittel.

Leipzigs aktuelle Sport- und Sportstättenplanung „Sportprogramm 2024“ (VI-DS-02503-NF-06) wird per bestätigter Vorlage VII-DS-08342 um zwei Jahre bis Ende 2026 weitergeführt. Diese Zeit wird genutzt, um die neue Fachplanung für Sport und Bewegung „Sportprogramm 2027 – 2037“ zu erstellen. Dabei werden die bisher gewonnenen Erkenntnisse und Ergebnisse des Skateentwicklungskonzepts in das neue Sportprogramm integriert. Dies erfolgt im Kapitel „Sport und Bewegung im öffentlichen Raum“, Unterkapitel 3: „Skateboard-, BMX- und Scooter-Fahren“. Fachplanung und Skateentwicklungskonzept werden noch inhaltlich aufeinander abgestimmt und der Akteurskreis Skateentwicklung wird in den Finalisierungsprozess des Konzepts eingebunden. Der zu erwartende zeitliche Aufwand hat eine Verschiebung der Vorlage notwendig gemacht.

2. Wie wurden und werden die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses (Befragung und Workshops) in die Vorlage eingespeist? Gab/gibt es vor der Finalisierung der Vorlage eine Rückkopplung mit den Akteuren aus dem Skate-Bereich?

In erster Linie fließen Standortvorschläge, ortsteilbezogene Entwicklungsbedarfe, anlagenspezifische Qualifizierungserfordernisse sowie Planungsempfehlungen zu Skateanlagen in die Vorlage ein. Für die Erarbeitung des Skateentwicklungskonzeptes wurde ein Akteurskreis mit Interessenvertreterinnen aus Zivilgesellschaft, Verwaltung, Planungsbüros und Einzelpersonen initiiert. Dieser wird weiterhin in den laufenden Beteiligungsprozess einbezogen.

3. Welche Skateanlagen im öffentlichen Raum sind seit Juni 2024 immer noch in Reparatur und Instandhaltung bzw. gesperrt? Bei welchen der aktuell nutzbaren Anlagen, die in der Antwort auf vom letzten Juni als instandsetzungs- oder qualifizierungsbedürftig eingestuft wurden, sind bereits Maßnahmen zur Verbesserung eingeleitet oder umgesetzt worden?

Sämtliche Skateanlagen unterliegen der dauerhaften Instandhaltung. Das heißt, es werden regelmäßig Inspektions-, Wartungs- und insofern nötig Instandsetzungsarbeiten durchgeführt. Letztere umfassen Reparaturmaßnahmen, um Schäden auszubessern und die gefahrenlose Nutzung von Skateanlagen zu gewährleisten.

  • Nutzbare Anlagen mit Qualifizierungsbedarfen:
    • 00 – Zentrum: Skateanlage Richard-Wagner-Platz
    • 20 – Neustadt-Neuschönefeld: Skatepark Rabet
    • 30 – Reudnitz-Thonberg: Reudnitzer Park/ Skatepark Reudnitz
    • 50 – Schleußig: Skateanlage Clara-Zetkin-Park
    • 60 – Schönau: Park 5.1
  • Gesperrte Anlagen:
    • 24 – Paunsdorf: Skateanlage Paunsdorf
    • 52 – Kleinzschocher: Skateanlage Schwartzeplatz

Für die Anlage in Paunsdorf wurde bereits mit der Planung für einen Neubau begonnen.

4. Werden bei der Entwicklung neuer Skateanlagen Flächen für legale Graffiti mit eingeplant und realisiert (z. B. bei der im Rahmenplan Stadionumfeld geplanten Skateanlage)? Falls nicht, warum?

Die Stadtverwaltung entscheidet im Einzelfall, ob sie bei der Entwicklung neuer Skateanlagen Flächen für legale Graffiti einplant. Die öffentliche Online-Umfrage zum Skateentwicklungskonzept Ende 2022 zeigte keinen erhöhten Bedarf für solche Flächen. Die Befragten wünschten sich stattdessen öffentliche Toiletten, Überdachungen als Schutz vor Sonne und Witterung sowie Beleuchtung. Graffitidämpfe wurden von den Skatern auf Bestandsanlagen als besonders unangenehm empfunden.

Trotzdem prüft die Stadt bei allen Skateentwicklungsprojekten die Möglichkeit legaler Graffitiflächen. Dazu tauscht sie sich mit der Koordinierungsstelle Graffiti bzw. der Fachstelle Graffitiprävention aus. Verbindliche Bedarfe ergeben sich zudem aus der Öffentlichkeitsbeteiligung zu den jeweiligen Projekten. Im Abwägungsprozess berücksichtigt die Stadt auch mögliche höhere Baukosten, Bedenken wegen Vandalismus und den zu erwartenden Instandhaltungsaufwand. Aktuell ist das Thema integraler Bestandteil der Planungen für die neuen Skateparks in Paunsdorf und Wiederitzsch.

5. Gibt es Planungen für Stadtbezirke ohne Skateanlagen (z. B. Alt-West)? Falls nein, warum nicht? Falls ja, was ist konkret mit welchem Zeithorizont geplant?

Sofern im Skateentwicklungskonzept für bestimmte Stadtbezirke oder Ortsteile keine neuen Planungen in Aussicht gestellt werden, konnten aus dem bisherigen Beteiligungsprozess keine unmittelbaren Bedarfe abgeleitet werden oder es stehen dort im Moment keine geeigneten Flächen für eine Errichtung zur Verfügung. Ortsteile für die bereits Planungen begonnen oder in Aussicht gestellt wurden sind:

  • 32 Probstheida – Etzoldsche Sandgrube/ Freundschaftspark: Erstellung Lärmschutzgutachten bis III. Quartal 2025
  • 92 Gohlis-Nord – ehem. Wackerbad: Vorlage eines Entwicklungskonzepts bis IV. Quartal 2025 (VII-HP-08702-DS-01-ÄA-03)
  • 95 Wiederitzsch – Skatepark Wiederitzsch: geplante Realisierung bis I. Quartal 2026

Die tatsächliche Realisierbarkeit neuer Skateanlagen oder die Möglichkeit der Qualifizierung von Bestandsanlagen ergibt sich unter Berücksichtigung der Ergebnisse von Öffentlichkeits- und Gremienbeteiligungen sowie aus den planungsbegleitenden Gutachten, aus den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.