Verwaltungsstandpunkt des Antrags: VIII-A-01082-VSP-01-NF-01
Beschlusstext des Antrags (VIII-A-01082):
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Grundstücksverkehrsausschuss über sämtliche der Stadtverwaltung zur Kenntnis gelangenden Möglichkeiten für Grundstückskäufe im Gebiet der Stadt Leipzig zu informieren. Dies gilt auch dann, wenn es sich nur um eine Information und kein konkretes Angebot handelt und die Stadtverwaltung den Erwerb nicht beabsichtigt. Die Information hat zu erfolgen, bevor die Stadt Leipzig eine Absage erteilt oder negative Signale aussendet.
Begründung zum Antrag:
Derzeit kann der Stadtrat strategische Flächenplanungen oft erst mit dem Beschlussvorschlag der Verwaltung beschließen oder ablehnen. Zu diesem Zeitpunkt sind alternative Möglichkeiten häufig nicht bekannt und erschließen sich erst im Rahmen der Diskussionen um die Vorlage.
Um zukünftig mehr Einfluss auf den strategischen Planungsprozess nehmen zu können, soll der Stadtrat über eingehende Flächenangebote informiert werden. Mit einem geeigneten Prozess der Informationsübergabe können frühzeitig strategische Abwägungen vorgenommen und Ausschlusskriterien formuliert werden.
Ziel ist, den demokratischen Prozess der Willensfindung zu einem Zeitpunkt zu führen, an dem das weitere Vorgehen noch beeinflussbar ist, anstatt über Monate hinweg ausgearbeitete Beschlussvorlagen über weitere Monate zu verzögern, weil die Ausgangsbedingungen für eine Beschlussfassung unklar sind oder weitere Spielräume ermöglichen würden.
Status:
Der Verwaltungsstandpunkt zum Antrag wurde in der Ratsversammlung im August 2025 einstimmig beschlossen.
Endgültiger Beschlusstext:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Grundstücksverkehrsausschuss über sämtliche der Stadtverwaltung zur Kenntnis gelangenden Möglichkeiten für Grundstückskäufe im Gebiet der Stadt Leipzig zu informieren. Dies gilt auch dann, wenn es sich nur um eine Information und kein konkretes Angebot handelt und die Stadtverwaltung den Erwerb nicht beabsichtigt. Die Information hat zu erfolgen, bevor die Stadt Leipzig eine Absage erteilt oder negative Signale aussendet.
Der Oberbürgermeister informiert den Grundstücksverkehrsausschuss in nichtöffentlicher Sitzung über durch die Stadtverwaltung qualifizierte Marktgelegenheiten zum freihändigen Erwerb von Grundstücken
- mit Potenzial zur kommunalen Aufgabenerfüllung und
- einem geschätzten Verkehrswert über den Wertgrenzen, ab dem der Grundstücksverkehrsausschuss gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 Hauptsatzung im Grunderwerbsfall einzubeziehen ist.
Die Information erfolgt bevor die Stadtverwaltung Ankaufsverhandlungen verbindlich absagt.

