Anfrage: VIII-F-00921

Antwort: VIII-F-00921-AW-01

Mit der bundesweiten Regelung zur Bezahlkarte konnten die Länder die Gemeinden zur Einführung dieser verpflichten. Der Freistaat Sachsen macht von dieser Möglichkeit Gebrauch und führt derzeit ein Pilotprojekt mit den Landkreisen durch. Im Anschluss sollen auch die kreisfreien Städte verpflichtet werden, die Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz in Form der stark reglementierten Bezahlkarte zu handhaben. Die technische Abwicklung läuft über das Bezahlkartensystem des Landes. Dennoch haben die Kommunen einen Mehraufwand in der Bearbeitung des neuen Aufgabenbereichs.

Wir fragen dazu an:
 

1. Wie ist der aktuelle Stand der Einführung der Bezahlkarte in Leipzig, wie sie der Freistaat Sachsen fordert?

Die Hauptverantwortung für die Einführung und Umsetzung der Bezahlkarte trägt die Sächsische Staatsregierung. Das Sozialamt bereitet die Einführung der Bezahlkarte für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gemäß den Vorgaben der Staatsregierung vor. Die Einführung wird voraussichtlich bis Sommer 2025 abgeschlossen sein. Derzeit finden alle zwei Wochen Beratungen zwischen der Landesdirektion Sachsen, den kreisfreien Städten und Landkreisen zur operativen Umsetzung der Bezahlkarte statt. Entsprechend dieser Absprachen werden im Sozialamt Vorbereitungen für die Einführung der Bezahlkarte getroffen.

2. Welchen Prozessfortschritt hat bzw. hatte das durch die Stadt Leipzig entwickelte System für bargeldloses Bezahlen mithilfe einer EC-Karte für Geflüchtete?

Durch die Stadt Leipzig wurde zum Jahresbeginn 2024 mit der Einführung der SocialCard zur Ablösung der Barschecks für Leistungsberechtigte nach SGB XII und AsylbLG, die über kein eigenes Konto verfügen, begonnen. Die SocialCard wird als Kreditkarte mit Debit-Funktion umgesetzt.

Aufgrund der Entscheidung über die Einführung einer bundesweit einheitlichen Bezahlkarte für Leistungsberechtigte nach AsylbLG im Herbst 2024 wird dieser Personenkreis nicht weiter für die Leipziger SocialCard berücksichtigt. Für Personen ohne Konto mit Leistungsansprüchen nach SGB XII ist die Nutzung der Leipziger SocialCard weiterhin vorgesehen. Die Einführung der Leipziger SocialCard für Leistungsberechtigte nach SGB XII ohne eigenes Konto soll bis voraussichtlich Sommer 2025 erfolgen.

3. Wie hoch wäre der Mehraufwand bei der Einführung einer Bezahlkarte (nach den Vorgaben des sächsischen Innenministeriums) im Verhältnis zu einer durch die Stadt Leipzig entwickelten Bezahlkarte?

Dazu ist keine Aussage möglich. Die Funktionalitäten der Bezahlkarte und der Leipziger SocialCard unterscheiden sich aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen (z.B. für Überweisungen und Lastschriftverfahren).

4. Welche Veränderungen im Stellenplan werden sich mit der Einführung der Bezahlkarte für Leipzig ergeben?

Mit der Einführung der Bezahlkarte ergeben sich keine Veränderungen im Stellenplan der Stadt Leipzig.

5. In welcher Höhe wurden finanzielle Ausgleiche durch den Freistaat Sachsen bezüglich des Mehraufwandes, der mit der Einführung und Umsetzung der Bezahlkarte verbunden ist, zugesichert oder angekündigt?

Der Erlass des Freistaates Sachsen zur Einführung der Bezahlkarte sieht vor, dass der Freistaat alle Kosten der Beschaffung der Karten sowie der technischen Bereitstellung trägt. Darüber hinaus wurde die Zusage getroffen, die Kosten der Kartennutzung durch die Leistungsberechtigten (z.B. Automatengebühren) zu tragen. Für die Stadt Leipzig fallen ggf. Kosten für die Anpassung und Anbindung des Fachverfahrens PROSOZ an die Plattform des Kartenanbieters an.

Der Freistaat hat angekündigt, die vorgesehene Kostentragung nach der Einführung zu evaluieren.