Nach dem Sturz des Diktators Assad und der Machtübernahme verschiedener Milizen in Syrien hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Asyl-Entscheidungen von syrischen Staatsangehörigen vorerst eingefroren. Es besteht die Möglichkeit, dass Syrien als „befreit“ gilt und von der Bundesrepublik Deutschland als „sicheres Herkunftsland“ eingestuft wird. Dadurch würde die rechtliche Grundlage für die Abschiebung syrischer Asylsuchender geschaffen werden.
Obwohl der 8-Punkte-Plan von Außenministerin Annalena Baerbock von einer „freiwilligen, sicheren und würdevollen Rückkehr“ spricht, könnte die Abschiebung syrischer Staatsangehöriger unter einer neuen Regierung und einem neuen Außenministerium zunehmen.
Wir fragen deshalb:
1. Wie viele syrische Staatsangehörige sind derzeit in der Stadtverwaltung, den Eigenbetrieben (jeweils aufgeschlüsselt pro Eigenbetrieb) sowie in Gesellschaften (jeweils aufgeschlüsselt pro Gesellschaft) der Stadt beschäftigt? Wie viele arbeiten in Schlüsselbereichen wie Krankenhäusern, Pflege und Betreuung oder Verwaltung und Logistik?
2. Sind diese Stellen in Anbetracht der aktuellen Arbeitsmarktsituation kurzfristig (innerhalb von drei Monaten) nachbesetzbar, wenn diese Personen zurück nach Syrien gehen würden?
Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Aufgrund datenschutzrechtlicher Aspekte wird auf eine weitere Differenzierung der Tätigkeitsbereiche verzichtet, um infolge der teilweise geringen Fallzahlen keine Individualisierung zuzulassen.
Stadtverwaltung
Mit Stichtag 31. Dezember 2024 sind sieben Beschäftigte mit der syrischen Staatsangehörigkeit, unter anderem auch in Schlüsselbereichen, angestellt.
Angesichts der angespannten Haushaltssituation und der damit einhergehenden gültigen Stellenbesetzungssperre ist eine kurzfristige Nachbesetzung von Stellen innerhalb von drei Monaten grundsätzlich schwer umsetzbar.
Die Stadtverwaltung ist bemüht, die für die Aufgabenerfüllung erforderlichen Stellen zu besetzen bzw. Mitarbeitende dauerhaft an die Stadtverwaltung zu binden.
Das Personalamt berät zudem in regelmäßigen Sprechstunden für Menschen mit Migrationsgeschichte über Möglichkeiten bei der Stadt zu arbeiten, zu studieren oder eine Ausbildung zu machen und ist auf relevanten Messen (z. B. Leipziger Integrationsmesse, women at work) präsent. Als Praxispartner des regionalen Integrationsnetzwerkes Le-IQ bieten wir für die Teilnehmenden Praktika an, wodurch auch nachhaltige Beschäftigungsperspektiven entstehen.
Eigenbetriebe
In den Eigenbetrieben sind aktuell 28 Beschäftigte mit der syrischen Staatsangehörigkeit, davon sieben in Schlüsselbereichen, angestellt.
Eine kurzfristige Nachbesetzung wäre bei mindestens zwei Stellen möglich.
Gesellschaften
Die Gesellschaften der der Stadt Leipzig beschäftigen aktuell 55 Personen mit der syrischen Staatsangehörigkeit, davon keine in Schlüsselbereichen.
Eine kurzfristige Nachbesetzung wäre bei mindestens 16 Stellen möglich.
Über die bestehenden Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen hinaus, besteht, insbesondere für syrische Staatsangehörige in qualifizierten Beschäftigungsverhältnissen, die Möglichkeit des Wechsels in Aufenthaltstitel zu anderen Aufenthaltszwecken, wie der Erwerbstätigkeit. Somit hat diese Personengruppe eine gute und dauerhafte Bleibeperspektive, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. In diesem Fall ist mit einem starken Anstieg des Bearbeitungsaufwands in der Ausländerbehörde zu rechnen.
3. Wie viele syrische Staatsangehörige haben in Leipzig:
- eine befristete Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen?
- eine Niederlassungserlaubnis?
- einen anderen Aufenthaltsstatus (Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Duldung, etc.)
Zum 04.02.2025 lebten insgesamt 10.873 syrische Staatsangehörige mit einem gültigen Aufenthaltsdokument in Leipzig, davon:
- 6.996 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen
- 1.122 Personen mit einer Niederlassungserlaubnis
- 2.421 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis aus anderen Gründen (Ausbildung/Studium, Erwerbstätigkeit, Familiennachzug und besondere Aufenthaltsrechte nach §§ 37-38a, 104c AufenthG). 53 Personen sind aktuell in Besitz einer Duldung und 281 Personen in Besitz einer Aufenthaltsgestattung
4. Wie viele Anträge auf Einbürgerung wurden seit 2015 durch syrische Staatsangehörige in Leipzig gestellt? Wie viele davon befinden sich noch im Verfahren und wie viele haben die Einbürgerung erhalten bzw. versagt bekommen?
Seit 2015 wurden 2.512 Anträge auf Einbürgerung von syrischen Staatsangehörigen gestellt. Davon wurden 1.829 Anträge positiv entschieden, fünf Anträge abgelehnt und 580 sind noch offen (Stand jeweils 31.01.2025).
Hinzu kommen ca. 3.800 syrische Staatsangehörige, welche auf der Warteliste registriert sind, jedoch noch keinen förmlichen Antrag gestellt haben.
5. Wie viele derzeit ungeprüfte formale und formlose Anträge und Anfragen auf Einbürgerung liegen der Stadt Leipzig insgesamt vor?
Zum 31.12.2024 lagen der Stadt Leipzig 323 aktiv in Bearbeitung befindliche Anträge auf Einbürgerung vor. Weitere 7.973 Anfragen sind auf der Warteliste registriert, die sich zum Teil auf mehrere Personen beziehen. Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass derzeit ein Rückstand von rund 11.000 Einbürgerungsanträgen besteht und setzt kontinuierlich Maßnahmen um, um den Bearbeitungsrückstand zu verringern.
6. Welche Möglichkeiten hat eine Person, deren Einbürgerungsanliegen sich noch in Prüfung befindet, einen gültigen Nachweis über die zukünftige Prüfung ihrer Einbürgerung zu erhalten?
Jede Person, welche sich auf unserer Warteliste registrieren lässt oder einen Antrag auf Einbürgerung stellt, erhält hierfür eine schriftliche Eingangsbestätigung.

